Ausbildungsinhalte in der Ausbildung zum
Friseur
Der Rahmenlerhrplan der Ausbildung zum Friseur deckt vieles ab, was ein
gelernter Friseur später einmal beherrschen muss. Die Ausbildungsinhalte gliedern sich in drei Abschnitte (A, B und
C).
In Abschnitt A geht es gewissermaßen um das tragende, handwerkliche und
betriebliche Grundwissen. Dort geht es um den Erwerb der gemeinsamen berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten. Man erlernt das Kundenmanagement. Dies umfasst sowohl kunden- und dienstleistungsorientiertes
Handeln als auch das Betreuen, Beraten und Verkaufen. Natürlich werden auch die handwerklichen Grundlagen
vermittelt. Unter dem Themenpunkt “Friseur-Dienstleistungen“ wird das Wesentliche gelehrt. Man lernt alles über die
Pflege des Haares und der Kopfhaut, über das Haarschneiden, die Gestaltung von Frisuren sowie über dauerhaftes
Umformen und farbverändernde Haarbehandlungen. Aber auch Pflegemaßnahmen abseits der Kopfhaut und der Haare werden
in Abschnitt A des Rahmenlehrplans abgedeckt. Dekorative Kosmetik und Maniküre werden den angehenden Friseuren
ebenfalls nahe gebracht. Auch in puncto Betriebsorganisation umfasst die Ausbildung in Abschnitt A so einiges. Es
werden Betriebs- und Arbeitsabläufe, das Pflegen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen, Maßnahmen zum Schutz der
Haut und der Atemwege sowie Hygiene im Arbeitsalltag vermittelt. Dazu kommen noch Lerninhalte wie
Qualitätssicherung, Arbeiten im Team und Informations- und Kommunikationssysteme. Zu guter Letzt gehört noch der
Punkt Marketing zu Abschnitt A. Es werden Dinge wie Werbung, Präsentation und Preisgestaltung sowie Kundenbindung
behandelt.
In Abschnitt B werden die erworbenen Kenntnisse (insbesondere die
handwerklichen) noch weiter vertieft. Offiziell lautet die Definition für die Lerninhalte in Abschnitt B wie folgt:
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten. Dabei
wird inhaltlich auf Abschnitt A aufgebaut und es werden auch mögliche Spezialisierungen aufgezeigt, auf die man
später im Beruf schwerpunktmäßig setzen kann. So werden Kenntnisse der pflegenden Kosmetik und Visagistik
vermittelt. Dies sind zum Beispiel auch wichtige Dinge, um die ein Maskenbildner wissen muss. In puncto Nagelpflege
werden Nageldesign und -modellage vermittelt. Und natürlich kommen auch die Haare, bei Lerneinheiten wie
Haarersatz, Coloration und Langhaarfrisuren, buchstäblich nicht zu kurz.
Abschnitt C dient dann letztlich (laut Definition) der Erarbeitung
integrativer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Dabei werden jene Dinge vermittelt, die die Arbeit eines
Friseurs nur stellenweise direkt betreffen, aber um die man als Friseur auf jeden Fall wissen sollte. Vermittelt
werden Dinge wie Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit. Außerdem geht es um den Erwerb von Kenntnissen bezüglich des Aufbaus und der Organisation des
Ausbildungsbetriebes.
Ausbildungsbetriebe gibt es natürlich so einige. Fragen kostet nichts. Auch
nicht bei den folgenden Adressen:
Die Gesellenprüfung erfolgt für die Ausbildung zum Friseur übrigens in zwei
Teilen. Der erste Teil der Gesellenprüfung erfolgt Mitte des zweiten Lehrjahrs. Gewissermaßen handelt es sich dabei
um eine Zwischenprüfung. Das Ergebnis dieser ersten Gesellenprüfung fließt zu 25 % in das Gesamtergebnis der
Gesellenprüfung ein. Die anderen 75 % kommen durch die zweite Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit
zustande.
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